Dr. Ilja Karenovics
   


 
 
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AGB:


1. Allgemeines
2. Begriff
3. Auftrag, Vertrag
4.
Preise, Offerten
5. Lieferfristen
6. Ausführung d. Dritte
7. Störung, Schliessung
8. Haftung, Reklamation
9. Lieferverzug, Rücktritt
10. Abtretung
11. Zahlungsbed.
12. Web-, IT-Service
13. Copyright
14. Versand
15. Geheimhaltung
16. Datenschutz
17. Gerichtsstand
18. Salvator. Klausel
19. Gerichtsstand
Hinweis

 
 

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, während dessen gesamter Dauer und auch für künftige Geschäfte. Sie werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt. Die Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei uns eingeht. Ergänzungen und Nebenabreden der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern können keine Ansprüche des Auftraggebers gegen uns hergeleitet werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

  1. Allgemeines  
 

 
  2. Littera Sprachdienste Kommunikation & Gestaltung Ilja Johannes Karenovics, nachfolgend «Littera Sprachdienste» genannt, ist eine nicht im Handelsregister eingetragene Einzelfirma nach Schweizerischem Recht mit dem Zweck, im Bereich Kommunikation & Gestaltung insbesondere Text-, Sprach- und Übersetzungs-, Graphik-, PC- und EDV-/IT-Dienstleistungen zu erbringen.
  2. Begriff  
 

   
  3. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Littera Sprachdienste kann mündlich oder schriftlich gültig geschlossen werden. Üblich ist die Annahme einer schriftlichen Offerte durch den Auftraggeber. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen, die jedoch schriftlich resp. per E-Mail bestätigt werden müssen (eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen zu Lasten des Auftraggebers). Dazu gibt der Kunde Littera Sprachdienste alle zur Durchführung des Auftrags nötigen bzw. förderlichen Informationen, Materialien, Unterlagen und Wünsche bekannt; im Falle von Sprach-, Text-, oder Übersetzungsdienstleistungen zusätzlich ggf. die Zielsprache, das Thema und Fachgebiet der Übersetzung resp. des Textes sowie besondere Terminologiewünsche. Des weiteren sollte der Auftraggeber Littera Sprachdienste den Verwendungszweck der Übersetzung resp. des Textes möglichst genau mitteilen; dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll. Littera Sprachdienste haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Werden angemeldete Aufträge nicht geliefert, müssen sie spätestens 48 Stunden vorher abgemeldet werden, ansonsten wird die reservierte Zeit berechnet. Die Rechtsform dieses Vertrages ist der Werkvertrag gemäss Art. 363ff. OR. Als Auftraggeber gilt diejenige natürliche oder juristische Person, die Littera Sprachdienste den Auftrag und weitere Anweisungen erteilt. Kommen Dritte als Vermittler zum Einsatz, die nicht ohne weiteres als solche zu erkennen resp. vom eigentlichen Auftraggeber nicht offiziell autorisiert sind, gilt der Vertrag dennoch als zwischen dem Auftraggeber im oben genannten Sinne (in diesem Falle dem Vermittler) und Littera Sprachdienste geschlossen. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Littera Sprachdienste schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt worden ist.
  3. Auftragserteilung und Vertrag  
 

   
  4. Alle Preise und Angebote sind freibleibend (Richtpreise). Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF/SFr.), sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können von Littera Sprachdienste ohne Vorankündigung geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden dem Kunden, sofern er sie nicht verursacht hat und sie sich im normalen Rahmen halten, nicht in Rechnung gestellt. Alle durch besondere Kundenwünsche verursachten Transport- und anderen Kosten, einschliesslich derjenigen für Kurier, Nachnahme, Express, Einschreiben, Wertbrief usw., werden in Rechnung gestellt. Eine etwaige Abweichung zum schriftlich offerierten Betrag ist auf maximal 15% beschränkt. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Bei Aufträgen ab 3 Seiten Umfang oder auf Wunsch erstellt Littera Sprachdienste, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der Regel eine schriftliche Offerte. Diese enthält die besprochenen Leistungen von Littera Sprachdienste, insbesondere bezüglich Umfang und Inhalt des Auftrags, und entweder einen Pauschalpreis oder einen Stundenvoranschlag für diese Aufwendungen. Im Falle von Übersetzungen können die Schwierigkeit eines Textes und die erforderliche Übersetzungs- und Lieferzeit erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Überlässt der Auftraggeber Littera Sprachdienste ausdrücklich die freie Gestaltung im Rahmen bestimmter Vereinbarungen, so wird der Auftrag unter Anlegung eines Pauschalpreises oder eines vereinbarten Stundensatzes in nützlicher Frist ausgeführt. Liefert der Auftraggeber von sich aus mehr Input als vereinbart oder wünscht er zusätzliche Änderungen und/oder Leistungen, so wird der zusätzlich benötigte Zeitaufwand gemäss dem üblichen Stundenansatz verrechnet. Diese Überschreitung eines offerierten Pauschalpreises oder veranschlagten Stundenkontingents muss dem Auftraggeber von Littera Sprachdienste nur dann explizit mitgeteilt werden, wenn die Kosten 15% des vereinbarten Preises übersteigen. Andernfalls sollte es dem Arbeitgeber klar sein, dass der von ihm gewünschte zusätzliche Inhalt bzw. Aufwand auch zusätzliche Kosten verursacht. Provider-, Domain- und andere zusätzliche Fremdkosten werden als solche gekennzeichnet. Littera Sprachdienste kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des in der Offerte veranschlagten Totalpreises der zu erbringenden Dienstleitungen verlangen. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Teile verlangt werden. Insbesondere Erstaufträge können per Nachnahme fakturiert werden.
  4. Preise und Offerten  
 

   
  5. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Auftrag an den Kunden per Post, Transportdienst, Kurier oder E-Mail abgeschickt oder persönlich überreicht wurde.
  5. Lieferfristen  
 

   
  6. Wir dürfen uns zur Erbringung aller Leistungen, sofern wir dies für zweckmässig oder erforderlich erachten, qualifizierter Dritter, auch freiberuflicher, bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl nach unseren Qualitätskriterien. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und uns. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem von Littera Sprachdienste eingesetzten Dritten ist nicht vorgesehen und bedarf der ausdrücklichen Einwilligung von Littera Sprachdienste.
  6. Ausführung durch Dritte  
 

   
  7. Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grund unseren Betrieb, insbesondere den Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken. Littera Sprachdienste haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren etc. entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzen wir Anti-Virus-Software und empfehlen dies auch unseren Kunden. Bei Lieferungen von Daten (Texten, Übersetzungen, Grafiken) in Dateiform ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
  7. Störung, höhere Gewalt,
      Schliessung und Einschränkung
      des Betriebs, Netzwerk- und
      Serverfehler, Viren
 
 

   
  8. Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an in Auftrag gegebene Texte bzw. Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt Littera Sprachdienste die Texte nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäss und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Arbeit als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel des Textes, der Übersetzung bzw. der gestalterischen Arbeit zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 10-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und Littera Sprachdienste zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschliesslich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Littera Sprachdienste haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Littera Sprachdienste haftet nicht für Übersetzungs- oder inhaltliche Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung bzw. des Textes nicht an, vor allem wenn die Arbeit zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er keinen Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung, der Text oder die grafische Arbeit zum Druck vorgesehen ist oder lässt er Littera Sprachdienste vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird Littera Sprachdienste aufgrund einer Übersetzung, eines Textes oder einer grafischen Arbeit wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber Littera Sprachdienste in vollem Umfang von der Haftung frei. Für vom Besteller beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt Littera Sprachdienste, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Littera Sprachdienste ist nicht verpflichtet, diese Absprachen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt Littera Sprachdienste von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.
  8. Haftung und Reklamationen  
 

   
  9. Falls in Ausnahmefällen die Lieferfrist eines Auftrages nicht eingehalten werden kann, ist die Haftung bei Nichteinhaltung für Folgeschäden ausgeschlossen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von Littera Sprachdienste zu vertretenden Leistungsverzugs und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von Littera Sprachdienste unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber Littera Sprachdienste schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
  9. Lieferverzug, Unmöglichkeit,
      Rücktritt
 
 

   
  10. Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Littera Sprachdienste.
  10. Abtretung  



   
  11. Sofern nicht anders vereinbart, berechnet Littera Sprachdienste dem Kunden das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung des Auftrags. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, per Überweisung, per Scheck oder bar fällig. Wird die erfolgte Bezahlung nach dieser Zahlungsfrist nicht registriert, wird der Auftraggeber automatisch in Verzug gesetzt. Er erhält daraufhin von Littera Sprachdienste eine Mahnung mit einem weiteren Einzahlungsschein. 14 Tage nach Versendung der ersten Mahnung wird eine zweite Mahnung mit einem weiteren Einzahlungsschein über den ursprünglichen Betrag zuzüglich 2% Mahngebühren verschickt. Bei erneuter Nichtbezahlung behält sich Littera Sprachdienste vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Bei vereinbarter Vorauszahlung wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet. Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden Littera Sprachdienste Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. gerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann Littera Sprachdienste jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen sofort fälligstellen.   11. Zahlungsbedingungen  
 

   
  12. Sofern nicht explizit anders vereinbart, gilt der offerierte Preis für eine Website in einer einzigen Sprache, in der Regel Deutsch. Wenn nicht anders vereinbart, gilt der offerierte Pauschalpreis für eine Website für nur eine Bildschirmauflösung, üblicherweise die zur Zeit der Erstellung der Seite am weitesten verbreitete. Die von Littera Sprachdienste erstellten Webseiten funktionieren mit den Browsern Microsoft Internet Explorer sowie Netscape Navigator, jeweils ab Version 6. Optimiert wird im Zweifelsfall für Internet Explorer 6.0. Die Kompatibilität mit älteren Versionen und anderen Browsern wird nicht garantiert. Das technische Urheberrecht verbleibt bei Littera Sprachdienste. Littera Sprachdienste als Urheber der Website wird in der Fusszeile der einzelnen Seiten (Copyright-Informationen) ausdrücklich genannt, wobei der Firmenname jeweils mit einem Link zu der Homepage von Littera Sprachdienste (www.colubra.com) hinterlegt ist. Eine Nicht-Erwähnung von Littera Sprachdienste entgegen dieser Bestimmung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gilt als wesentliches Vertragsbestandteil. Wir dürfen die erstellte Homepage mit Bild und Link in unseren Referenzenlisten verwenden.   12. Bestimmungen zu Web- und
        IT-Dienstleistungen
 
 

   
  13. Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch Littera Sprachdienste gefertigte Texte, Übersetzungen, Textadaptationen, terminologischen Datenbanken, Grafiken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Littera Sprachdienste. Sofern die Dienstleistung für einen Dritten erfolgte, behält sich Littera Sprachdienste das Recht vor, diesen Dritten auf die offenstehende Forderung und die daraus resultierende Unrechtmässigkeit der Verwendung der Arbeit hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie Littera Sprachdienste in Verbindung damit entstandener Unkosten zu verlangen. Durch die beidseitige Erfüllung aller Leistungspflichten gehen sämtliche Rechte auf den Auftraggeber über. Auch nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich Littera Sprachdienste ein einfaches nichtausschliessliches Nutzungsrecht an den erstellten terminologischen Datenbanken und Translation Memories vor, ebenfalls die Verwendung der erstellten Texte, Übersetzungen, gestalterischen Produkte als Musterarbeiten bzw. Referenzen zur Eigenwerbung, falls nicht bei Auftragsvergabe ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind. Werden unsere Texte, Übersetzungen bzw. gestalterischen Arbeiten publiziert, so muss uns dies vorab mitgeteilt werden und uns nach Erscheinen zwei Belegexemplare zugestellt werden. Veröffentlichungen mit einem Impressum müssen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – unter Angabe unseres Namens an geeigneter Stelle erscheinen.
  13. Copyright und Nutzungsrechte  
 

   
  14. Die Leistung durch Littera Sprachdienste ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch Littera Sprachdienste mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übertragungsmedium (z. B. E-Mail oder Internet). Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg haftet Littera Sprachdienste nicht. Die Rücksendung von Vorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
  14. Versand, Übertratung  
 

   
  15. Alle Texte und Informationen werden vertraulich behandelt, und wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Littera Sprachdienste und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da es nicht auszuschliessen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
  15. Betriebsgeheimnisse  
 

   
  16. Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist Littera Sprachdienste berechtigt, personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verarbeiten und zu speichern.   16. Verarbeitung
        personenbezogener Daten
 
 

   
  17. Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Littera Sprachdienste und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Als Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz in der Schweiz sowie als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren gilt der Sitz von Littera Sprachdienste. Littera Sprachdienste hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht oder einer zuständigen Amtsstelle zu belangen. .   17. Gerichtsstand  
       
  18. Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Alle Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung. Littera Sprachdienste hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.   18. Salvatorische Klausel  
       
  19. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Juli 2004 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen.
  19. Gültigkeit  
 

   
  Hinweis: (aus Mangel an Schweizerischen Rechtssprechungen im Bereich Internet hier der Verweis auf eine deutsche Rechtssprechung):

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch gesetzte Links auf der eigenen Internetpräsenz die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mitzuverantworten hat. Dies kann, laut Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

An dieser Stelle wird ausdrücklich erklärt, dass Littera Sprachdienste keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Littera Sprachdienste distanziert sich aus diesem Grunde ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich die Inhalte nicht zu eigen.
  Hinweis  
 
   

 

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