|
AGB:
1. Allgemeines
2. Begriff
3. Auftrag, Vertrag
4.Preise,
Offerten
5. Lieferfristen
6. Ausführung d. Dritte
7. Störung, Schliessung
8. Haftung, Reklamation
9. Lieferverzug, Rücktritt
10. Abtretung
11. Zahlungsbed.
12. Web-, IT-Service
13. Copyright
14. Versand
15. Geheimhaltung
16. Datenschutz
17. Gerichtsstand
18. Salvator. Klausel
19. Gerichtsstand
Hinweis
|
|
|
1. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr
mit unseren Kunden, während dessen gesamter
Dauer und auch für künftige Geschäfte.
Sie werden vom Kunden durch die Auftragserteilung
anerkannt. Die Bedingungen gelten als anerkannt
und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen,
wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher,
die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art
und Umfang genau bezeichnender Widerspruch
bei uns eingeht. Ergänzungen und Nebenabreden
der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen
werden erst durch schriftliche Bestätigung
für uns verbindlich. Aus offensichtlichen
Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern
können keine Ansprüche des Auftraggebers
gegen uns hergeleitet werden. Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich,
wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
|
|
1.
Allgemeines |
|
|
|
|
|
|
|
2. Littera Sprachdienste
Kommunikation & Gestaltung Ilja Johannes Karenovics,
nachfolgend «Littera Sprachdienste» genannt,
ist eine nicht im Handelsregister eingetragene
Einzelfirma nach Schweizerischem Recht mit dem
Zweck, im Bereich Kommunikation & Gestaltung
insbesondere Text-, Sprach- und Übersetzungs-,
Graphik-, PC- und EDV-/IT-Dienstleistungen zu erbringen.
|
|
2.
Begriff |
|
|
|
|
|
|
|
3. Der
Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Littera Sprachdienste
kann mündlich oder schriftlich gültig geschlossen
werden. Üblich ist die Annahme einer schriftlichen
Offerte durch den Auftraggeber. Im Interesse einer
möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden
auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge
angenommen, die jedoch schriftlich resp. per E-Mail
bestätigt werden müssen (eventuell sich
hieraus ergebende Probleme gehen zu Lasten des Auftraggebers).
Dazu gibt der Kunde Littera Sprachdienste alle zur Durchführung
des Auftrags nötigen bzw. förderlichen
Informationen, Materialien, Unterlagen und Wünsche
bekannt; im Falle von Sprach-, Text-, oder Übersetzungsdienstleistungen
zusätzlich ggf. die Zielsprache, das Thema und
Fachgebiet der Übersetzung resp. des Textes
sowie besondere Terminologiewünsche. Des weiteren
sollte der Auftraggeber Littera Sprachdienste den Verwendungszweck
der Übersetzung resp. des Textes möglichst
genau mitteilen; dies ist vor allem dann wichtig,
wenn der Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden
soll. Littera Sprachdienste haftet nicht für Verzögerungen
oder Ausführungsmängel die durch eine unklare,
unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung
oder Fehler bzw. missverständliche oder falsche
Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Werden
angemeldete Aufträge nicht geliefert, müssen
sie spätestens 48 Stunden vorher abgemeldet
werden, ansonsten wird die reservierte Zeit berechnet.
Die Rechtsform dieses Vertrages ist der Werkvertrag
gemäss Art. 363ff. OR. Als Auftraggeber gilt
diejenige natürliche oder juristische Person,
die Littera Sprachdienste den Auftrag und weitere Anweisungen
erteilt. Kommen Dritte als Vermittler zum Einsatz,
die nicht ohne weiteres als solche zu erkennen resp.
vom eigentlichen Auftraggeber nicht offiziell autorisiert
sind, gilt der Vertrag dennoch als zwischen dem Auftraggeber
im oben genannten Sinne (in diesem Falle dem Vermittler)
und Littera Sprachdienste geschlossen. Ein Auftrag gilt
nur als erteilt, wenn er von Littera Sprachdienste schriftlich
bzw. per E-Mail bestätigt worden ist.
|
|
3.
Auftragserteilung und Vertrag |
|
|
|
|
|
|
|
4. Alle
Preise und Angebote sind freibleibend (Richtpreise).
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken
(CHF/SFr.), sofern nichts anderes vereinbart
ist. Alle in unseren Angeboten genannten Preise
sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Eventuell
veröffentlichte, unverbindliche Preislisten
können von Littera Sprachdienste ohne Vorankündigung
geändert werden. Gewährte Preise und
Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme,
dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.
Abweichungen von zuvor veröffentlichten
Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche
Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens
mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden
dem Kunden, sofern er sie nicht verursacht hat
und sie sich im normalen Rahmen halten, nicht
in Rechnung gestellt. Alle durch besondere Kundenwünsche
verursachten Transport- und anderen Kosten, einschliesslich
derjenigen für Kurier, Nachnahme, Express,
Einschreiben, Wertbrief usw., werden in Rechnung
gestellt. Eine etwaige Abweichung zum schriftlich
offerierten Betrag ist auf maximal 15% beschränkt. Änderungen
und Irrtümer bleiben vorbehalten. Bei Aufträgen
ab 3 Seiten Umfang oder auf Wunsch erstellt Littera Sprachdienste,
wenn nichts anderes vereinbart ist, in der Regel
eine schriftliche Offerte. Diese enthält
die besprochenen Leistungen von Littera Sprachdienste,
insbesondere bezüglich Umfang und Inhalt
des Auftrags, und entweder einen Pauschalpreis
oder einen Stundenvoranschlag für diese
Aufwendungen. Im Falle von Übersetzungen
können die Schwierigkeit eines Textes und
die erforderliche Übersetzungs- und Lieferzeit
erst nach eingehender Prüfung festgestellt
werden. Überlässt der Auftraggeber
Littera Sprachdienste ausdrücklich die freie
Gestaltung im Rahmen bestimmter Vereinbarungen,
so wird der Auftrag unter Anlegung eines Pauschalpreises
oder eines vereinbarten Stundensatzes in nützlicher
Frist ausgeführt. Liefert der Auftraggeber
von sich aus mehr Input als vereinbart oder wünscht
er zusätzliche Änderungen und/oder
Leistungen, so wird der zusätzlich benötigte
Zeitaufwand gemäss dem üblichen Stundenansatz
verrechnet. Diese Überschreitung eines offerierten
Pauschalpreises oder veranschlagten Stundenkontingents
muss dem Auftraggeber von Littera Sprachdienste
nur dann explizit mitgeteilt werden, wenn die
Kosten 15% des vereinbarten Preises übersteigen.
Andernfalls sollte es dem Arbeitgeber klar sein,
dass der von ihm gewünschte zusätzliche
Inhalt bzw. Aufwand auch zusätzliche Kosten
verursacht. Provider-, Domain- und andere zusätzliche
Fremdkosten werden als solche gekennzeichnet.
Littera Sprachdienste kann eine Anzahlung in Höhe
von 50% des in der Offerte veranschlagten Totalpreises
der zu erbringenden Dienstleitungen verlangen.
Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zahlung
in Raten entsprechend der fertiggestellten Teile
verlangt werden. Insbesondere Erstaufträge
können per Nachnahme fakturiert werden.
|
|
4.
Preise und Offerten |
|
|
|
|
|
|
|
5. Lieferfristen
werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche
Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn
der Auftrag an den Kunden per Post, Transportdienst,
Kurier oder E-Mail abgeschickt oder persönlich überreicht
wurde.
|
|
5.
Lieferfristen |
|
|
|
|
|
|
|
6. Wir
dürfen uns zur Erbringung aller Leistungen,
sofern wir dies für zweckmässig oder erforderlich
erachten, qualifizierter Dritter, auch freiberuflicher,
bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige
Auswahl nach unseren Qualitätskriterien. Grundsätzlich
besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen
dem Kunden und uns. Ein Kontakt zwischen dem Kunden
und einem von Littera Sprachdienste eingesetzten Dritten
ist nicht vorgesehen und bedarf der ausdrücklichen
Einwilligung von Littera Sprachdienste.
|
|
6.
Ausführung durch Dritte |
|
|
|
|
|
|
|
7. Wir
haften nicht für Schäden, die durch Störung
unseres Betriebs, insbesondere durch höhere
Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen,
Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs-
und Übertragungsstörungen und sonstige
von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstehen.
In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grund unseren
Betrieb, insbesondere den Online-Service, für
eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen
oder einschränken. Littera Sprachdienste haftet
ebenfalls nicht für Schäden, die durch
Viren etc. entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu
vermeiden, nutzen wir Anti-Virus-Software und empfehlen
dies auch unseren Kunden. Bei Lieferungen von Daten
(Texten, Übersetzungen, Grafiken) in Dateiform
ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung
der übertragenen Dateien und Texte zuständig.
Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können
nicht anerkannt werden.
|
|
7.
Störung, höhere Gewalt,
Schliessung und Einschränkung
des Betriebs, Netzwerk- und
Serverfehler, Viren |
|
|
|
|
|
|
|
8. Falls
keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen
Anforderungen an in Auftrag gegebene Texte bzw. Übersetzung
getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine
spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt
Littera Sprachdienste die Texte nach bestem Wissen und
Gewissen vollständig sowie sinngemäss und
grammatikalisch richtig zum Zweck der Information
an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 10 Tagen (Eingang bei uns),
keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Arbeit
als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem
Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen
eventueller Mängel des Textes, der Übersetzung
bzw. der gestalterischen Arbeit zustehen könnten.
Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 10-Tages-Frist
einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen
Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich
zu beschreiben und Littera Sprachdienste zunächst
Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt
auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen
Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich
erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf
Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche,
einschliesslich Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung
ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert
des betreffenden Auftrages begrenzt. Littera Sprachdienste
haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen
Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Littera Sprachdienste
haftet nicht für Übersetzungs- oder inhaltliche
Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte
Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte
oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht
wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung
bzw. des Textes nicht an, vor allem wenn die Arbeit
zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke
verwendet wird, so kann er keinen Ersatz des Schadens
verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich
für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist
bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die
Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden
muss oder zu einer Rufschädigung oder einem
Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der
Kunde nicht an, dass die Übersetzung, der Text
oder die grafische Arbeit zum Druck vorgesehen ist
oder lässt er Littera Sprachdienste vor Drucklegung
keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere
Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen
Lasten. Wird Littera Sprachdienste aufgrund einer Übersetzung,
eines Textes oder einer grafischen Arbeit wegen einer
Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen
oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht,
so stellt der Auftraggeber Littera Sprachdienste in
vollem Umfang von der Haftung frei. Für vom
Besteller beigestellte Materialien, Auftragskomponenten,
gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise,
Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt
Littera Sprachdienste, falls nicht ausdrücklich
abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden
sind, keinerlei Haftung. Littera Sprachdienste ist nicht
verpflichtet, diese Absprachen auf Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen
Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt
und stellt Littera Sprachdienste von sämtlichen
Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme vollumfänglich frei.
|
|
8.
Haftung und Reklamationen |
|
|
|
|
|
|
|
9. Falls
in Ausnahmefällen die Lieferfrist eines Auftrages
nicht eingehalten werden kann, ist die Haftung bei
Nichteinhaltung für Folgeschäden ausgeschlossen.
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den
Fällen des von Littera Sprachdienste zu vertretenden
Leistungsverzugs und der Unmöglichkeit nur berechtigt,
wenn die Lieferfrist von Littera Sprachdienste unangemessen
lange überschritten worden ist und der Auftraggeber
Littera Sprachdienste schriftlich eine angemessene Nachfrist
gesetzt hat.
|
|
9.
Lieferverzug, Unmöglichkeit,
Rücktritt |
|
|
|
|
|
|
|
10. Die
Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den
Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Littera Sprachdienste.
|
|
10.
Abtretung |
|
|
|
|
|
|
|
11. Sofern
nicht anders vereinbart, berechnet Littera Sprachdienste
dem Kunden das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung
des Auftrags. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss der
Aufrechnung oder Zurückbehaltung, per Überweisung,
per Scheck oder bar fällig. Wird die erfolgte
Bezahlung nach dieser Zahlungsfrist nicht registriert,
wird der Auftraggeber automatisch in Verzug gesetzt.
Er erhält daraufhin von Littera Sprachdienste eine
Mahnung mit einem weiteren Einzahlungsschein. 14
Tage nach Versendung der ersten Mahnung wird eine
zweite Mahnung mit einem weiteren Einzahlungsschein über
den ursprünglichen Betrag zuzüglich 2%
Mahngebühren verschickt. Bei erneuter Nichtbezahlung
behält sich Littera Sprachdienste vor, weitere
rechtliche Schritte einzuleiten. Bei vereinbarter
Vorauszahlung wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang
bearbeitet. Bei Überschreitung des Zahlungsziels
werden bankübliche Zinsen berechnet. Ist der
Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung
im Rückstand oder werden Littera Sprachdienste
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden mindern können (z. B. gerichtliche
Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative
Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen
usw.), kann Littera Sprachdienste jede weitere Lieferung
von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete
Forderungen sofort fälligstellen. |
|
11.
Zahlungsbedingungen |
|
|
|
|
|
|
|
12. Sofern
nicht explizit anders vereinbart, gilt der offerierte
Preis für eine Website in einer einzigen Sprache,
in der Regel Deutsch. Wenn nicht anders vereinbart,
gilt der offerierte Pauschalpreis für eine Website
für nur eine Bildschirmauflösung, üblicherweise
die zur Zeit der Erstellung der Seite am weitesten
verbreitete. Die von Littera Sprachdienste erstellten
Webseiten funktionieren mit den Browsern Microsoft
Internet Explorer sowie Netscape Navigator, jeweils
ab Version 6. Optimiert wird im Zweifelsfall für
Internet Explorer 6.0. Die Kompatibilität mit älteren
Versionen und anderen Browsern wird nicht garantiert.
Das technische Urheberrecht verbleibt bei Littera Sprachdienste.
Littera Sprachdienste als Urheber der Website wird in
der Fusszeile der einzelnen Seiten (Copyright-Informationen)
ausdrücklich genannt, wobei der Firmenname jeweils
mit einem Link zu der Homepage von Littera Sprachdienste
(www.colubra.com) hinterlegt ist. Eine Nicht-Erwähnung
von Littera Sprachdienste entgegen dieser Bestimmung
bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gilt
als wesentliches Vertragsbestandteil. Wir dürfen
die erstellte Homepage mit Bild und Link in unseren
Referenzenlisten verwenden. |
|
12.
Bestimmungen zu Web- und
IT-Dienstleistungen |
|
|
|
|
|
|
|
13. Das
Copyright und alle Nutzungsrechte an durch Littera Sprachdienste
gefertigte Texte, Übersetzungen, Textadaptationen,
terminologischen Datenbanken, Grafiken und Dokumentationen
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen Eigentum von Littera Sprachdienste. Sofern
die Dienstleistung für einen Dritten erfolgte,
behält sich Littera Sprachdienste das Recht vor,
diesen Dritten auf die offenstehende Forderung und
die daraus resultierende Unrechtmässigkeit der
Verwendung der Arbeit hinzuweisen und eventuell von
diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge
sowie Littera Sprachdienste in Verbindung damit entstandener
Unkosten zu verlangen. Durch die beidseitige Erfüllung
aller Leistungspflichten gehen sämtliche Rechte
auf den Auftraggeber über. Auch nach der vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen behält
sich Littera Sprachdienste ein einfaches nichtausschliessliches
Nutzungsrecht an den erstellten terminologischen
Datenbanken und Translation Memories vor, ebenfalls
die Verwendung der erstellten Texte, Übersetzungen,
gestalterischen Produkte als Musterarbeiten bzw.
Referenzen zur Eigenwerbung, falls nicht bei Auftragsvergabe
ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen
getroffen worden sind. Werden unsere Texte, Übersetzungen
bzw. gestalterischen Arbeiten publiziert, so muss
uns dies vorab mitgeteilt werden und uns nach Erscheinen
zwei Belegexemplare zugestellt werden. Veröffentlichungen
mit einem Impressum müssen – sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart – unter
Angabe unseres Namens an geeigneter Stelle erscheinen.
|
|
13.
Copyright und Nutzungsrechte |
|
|
|
|
|
|
|
14. Die
Leistung durch Littera Sprachdienste ist erfüllt
mit der Übergabe der Übersetzung an die
Post, an das sonst durch Littera Sprachdienste mit dem
Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte
Eingabe in das vereinbarte elektronische Übertragungsmedium
(z. B. E-Mail oder Internet). Der Versand bzw. die
elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr
des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung
der Texte oder für deren Verlust sowie für
deren Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg
haftet Littera Sprachdienste nicht. Die Rücksendung
von Vorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr
des Auftraggebers.
|
|
14.
Versand, Übertratung |
|
|
|
|
|
|
|
15. Alle
Texte und Informationen werden vertraulich behandelt,
und wir verpflichten uns, Stillschweigen über
alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang
mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber
bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung
von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation
in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Littera Sprachdienste
und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ein
absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen
und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen
nicht gewährleistet werden, da es nicht auszuschliessen
ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege
auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
|
|
15.
Betriebsgeheimnisse |
|
|
|
|
|
|
|
16. Im
Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher
Vorschriften ist Littera Sprachdienste berechtigt, personen-
und firmenbezogene Daten des Auftraggebers zu Zwecken
der Vertragserfüllung zu verarbeiten und zu
speichern. |
|
16.
Verarbeitung
personenbezogener Daten |
|
|
|
|
|
|
|
17. Das
Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen
zwischen Littera Sprachdienste und dem Kunden unterliegen
ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss
des internationalen Kaufrechts. Als Erfüllungsort,
Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz in der
Schweiz sowie als ausschliesslicher Gerichtsstand
für alle Verfahren gilt der Sitz von Littera Sprachdienste.
Littera Sprachdienste hat indessen das Recht, den Kunden
beim zuständigen Gericht an dessen Wohnsitz
bzw. Sitz oder bei jedem anderen zuständigen
Gericht oder einer zuständigen Amtsstelle zu
belangen. . |
|
17.
Gerichtsstand |
|
|
|
|
|
|
|
18. Infolge
einer anfänglichen oder später eintretenden
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
der vorliegenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen
nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen
und wirtschaftlichen Zweck an nächsten kommende
gültige Bestimmung als vereinbart. Alle Abweichungen
von diesen Bestimmungen bedürfen der beiderseitigen
schriftlichen Vereinbarung. Littera Sprachdienste
hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern. |
|
18.
Salvatorische Klausel |
|
|
|
|
|
|
|
19. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem
1. Juli 2004 und behalten ihre Gültigkeit bis
zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen.
|
|
19.
Gültigkeit |
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis: (aus
Mangel an Schweizerischen Rechtssprechungen im Bereich
Internet hier der Verweis auf eine deutsche Rechtssprechung):
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man durch gesetzte Links auf der eigenen Internetpräsenz
die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mitzuverantworten
hat. Dies kann, laut Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert
werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
An dieser Stelle wird ausdrücklich erklärt, dass
Littera Sprachdienste keinerlei Einfluss auf die Gestaltung
und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Littera Sprachdienste
distanziert sich aus diesem Grunde ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich die Inhalte
nicht zu eigen.
|
|
Hinweis |
|
|
|
|